Freitag, 12. Juni 2009

Bauherren sind bei Kampa-Insolvenz nicht geschützt

Berlin - Die Insolvenz des Fertighausbauers Kampa könnte nach Ansicht von Verbraucherschützern Bauherren massiv treffen. Sie seien rechtlich kaum geschützt und ohne das nötige Fachwissen vom Bauträger abhängig, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes. Oftmals sähen Bauherren bereits gezahltes Geld nicht wieder. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Hausbau nicht beendet wird. Dies könne auch im Zusammenhang mit dem Aus von Kampa gelten.
Nach Angaben des Insolvenzverwalters soll Kampa nach gescheiterten Gesprächen mit Investoren zerschlagen werden. Der insolvente Mindener Fertighausbauer ist damit nicht mehr zu retten. Nach ergebnislosen Gesprächen mit 69 möglichen Investoren werde unverzüglich die Entlassung der Mitarbeiter eingeleitet, hatte Insolvenzverwalter Werner Schreiber mitgeteilt. Zuletzt hatte Kampa rund 750 Beschäftigte.
Der Insolvenzverwalter will jetzt versuchen, für die Standorte und Werke der Kampa-Gruppe aus Minden "auch Einzellösungen zu finden". Wo dies nicht gelingt, sollen Immobilien, Musterhäuser, Maschinenpark und Markenrechte einzeln abgestoßen werden. Für Bauherren könnte dies schlimme Folgen haben. "Mit dem Insolvenzverfahren fallen zudem die Gewährleistungsansprüche weg", sagte der Anwalt. dpa
welt-online.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen