Wenn - wie vor einigen Wochen der große Fertighaushersteller Kampa - eine Baufirma Insolvenz anmeldet, bedeutet das für Baukunden nicht nur viel Ärger. Die Folgen sind gravierend; sie reichen vom Baustillstand bis zum Verlust bereits geleisteter Zahlungen bis zu Gewährleistungsansprüchen für Baumängel, die dann oft nichts mehr wert sind.
Laut Experten entsteht Bauherren bei einer Pleite ein Schaden von durchschnittlich 20 000 bis 25 000 Euro. Da dieses Risiko immer besteht, sollten Baukunden bereits im Bauvertrag ausreichende Sicherheitsleistungen vereinbaren, so die Empfehlung des Verbraucherschutzvereins "Wohnen im Eigentum" (Bonn).
"Die Schäden einer Unternehmensinsolvenz lassen sich reduzieren, wenn in den Bauvertrag die richtigen Klauseln aufgenommen werden." Darauf weist Gabriele Heinrich hin, Geschäftsführerin von "Wohnen im Eigentum". Eine wichtige Regel sei darauf zu achten, dass Zahlungen nur nach Baufortschritt geleistet werden und dass der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Denn bei einer Insolvenz wären diese Überzahlungen verloren.
Sicherheit hinterlegen
Unerlässlich sei es, Geld für die Fertigstellung des Baus zurückzuhalten. Zwar haben private Bauherren seit Anfang des Jahres einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme, um die bis dahin aufgetretenen Mängel und die immer teurer werdende Fertigstellung abzudecken. Doch selbst dieser Betrag reicht oft nicht aus. Heinrich: "Wir empfehlen grundsätzlich, einen Rückbehalt oder eine Bürgschaft in Höhe von zehn Prozent auszuhandeln."
Weiteren Schutz bietet - nach der Fertigstellung - ein Sicherheitseinbehalt von drei bis fünf Prozent der Bausumme für die spätere Mängelbeseitigung. Dieses zurückgehaltene Geld bewahrt vor finanziellen Schäden, wenn nach der Abnahme des Baus während der Gewährleistungsfrist von üblicherweise fünf Jahren Schäden auftreten - und er hilft auch dann noch, wenn das Bauunternehmen in der Zwischenzeit insolvent wurde.
Alarmzeichen erkennen
Für Bauherren ist es zudem von großer Bedeutung, von Anfang an richtig zu reagieren, wenn sich die Insolvenz der Baufirma abzeichnet. Diese kündigt sich oft schon einige Zeit vorher an, etwa durch Verzögerungen auf der Baustelle, oder wenn Subunternehmer die Arbeit niederlegen, wenn sie häufig wechseln, wenn sie augenscheinlich "schlampig" arbeiten oder wenn das Unternehmen außer Plan Vorauszahlungen verlangt. In dieser Phase sollten Bauherren niemals solche Zahlungen leisten - auch nicht an die Subunternehmen -, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden.
Ist der Insolvenzantrag der Baufirma schließlich gestellt, ist es für Bauherren entscheidend, den Vertrag zu kündigen, um das Haus mit anderen Firmen fertig stellen zu können. Dieser Schritt sollte aber nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen. "Den Ärger und schlaflose Nächte kann man sich damit nicht ersparen, wohl aber den finanziellen Schaden reduzieren", resümiert Heinrich.tr
Laut Experten entsteht Bauherren bei einer Pleite ein Schaden von durchschnittlich 20 000 bis 25 000 Euro. Da dieses Risiko immer besteht, sollten Baukunden bereits im Bauvertrag ausreichende Sicherheitsleistungen vereinbaren, so die Empfehlung des Verbraucherschutzvereins "Wohnen im Eigentum" (Bonn).
"Die Schäden einer Unternehmensinsolvenz lassen sich reduzieren, wenn in den Bauvertrag die richtigen Klauseln aufgenommen werden." Darauf weist Gabriele Heinrich hin, Geschäftsführerin von "Wohnen im Eigentum". Eine wichtige Regel sei darauf zu achten, dass Zahlungen nur nach Baufortschritt geleistet werden und dass der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Denn bei einer Insolvenz wären diese Überzahlungen verloren.
Sicherheit hinterlegen
Unerlässlich sei es, Geld für die Fertigstellung des Baus zurückzuhalten. Zwar haben private Bauherren seit Anfang des Jahres einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme, um die bis dahin aufgetretenen Mängel und die immer teurer werdende Fertigstellung abzudecken. Doch selbst dieser Betrag reicht oft nicht aus. Heinrich: "Wir empfehlen grundsätzlich, einen Rückbehalt oder eine Bürgschaft in Höhe von zehn Prozent auszuhandeln."
Weiteren Schutz bietet - nach der Fertigstellung - ein Sicherheitseinbehalt von drei bis fünf Prozent der Bausumme für die spätere Mängelbeseitigung. Dieses zurückgehaltene Geld bewahrt vor finanziellen Schäden, wenn nach der Abnahme des Baus während der Gewährleistungsfrist von üblicherweise fünf Jahren Schäden auftreten - und er hilft auch dann noch, wenn das Bauunternehmen in der Zwischenzeit insolvent wurde.
Alarmzeichen erkennen
Für Bauherren ist es zudem von großer Bedeutung, von Anfang an richtig zu reagieren, wenn sich die Insolvenz der Baufirma abzeichnet. Diese kündigt sich oft schon einige Zeit vorher an, etwa durch Verzögerungen auf der Baustelle, oder wenn Subunternehmer die Arbeit niederlegen, wenn sie häufig wechseln, wenn sie augenscheinlich "schlampig" arbeiten oder wenn das Unternehmen außer Plan Vorauszahlungen verlangt. In dieser Phase sollten Bauherren niemals solche Zahlungen leisten - auch nicht an die Subunternehmen -, selbst wenn sie dazu aufgefordert werden.
Ist der Insolvenzantrag der Baufirma schließlich gestellt, ist es für Bauherren entscheidend, den Vertrag zu kündigen, um das Haus mit anderen Firmen fertig stellen zu können. Dieser Schritt sollte aber nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen. "Den Ärger und schlaflose Nächte kann man sich damit nicht ersparen, wohl aber den finanziellen Schaden reduzieren", resümiert Heinrich.tr
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