Mittwoch, 3. Juni 2009

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Amtsgericht Aalen
-Insolvenzgericht-


Beschluss


In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

Kampa AG, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch
(AG Bad Oeynhausen, HRB 4978),
vertr. d.:
1. Josef Haas, Ferlin 1 A, 84332 Hebertsfelden, (Vorstand),
2. Hansjoerg Plaggemars, Vorsteigstr. 2, 70193 Stuttgart, (Vorstand)

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2009, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.


Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. jur. Dr.rer.pol. Werner Schreiber, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/9118-83, Fax: 06221/9118-84


Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 10.07.2009,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).


Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 24.08.2009, 09:30 Uhr, Erdgeschoss, Saal 0.09, Amtsgericht Aalen Hauptgebäude, Stuttgarter Straße 9, 73430 Aalen.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über
Ÿ die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)Ÿ den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO)Ÿ ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,101 InsO)Ÿ die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)Ÿ die Stilllegung bzw. Fortführung des schuldnerischen Unternehmens (§ 157 InsO)Ÿ die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)Ÿ eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO)Ÿ eine Betriebsveräußerung unter Wert ( §163 InsO)Ÿ die Erteilung der Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)Ÿ die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)Ÿ ggf. die Einstellung mangels Masse (§ 207 InsO)


Hinweise:
Soweit die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein sollte, gilt die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, als erteilt (§ 160 InsO).
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden vom Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.



Amtsgericht Aalen, 01.06.2009


Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht

Ebenso wurde für die folgenden Unternehmen der Kampa AG die Insolvenz eröffnet.

Kampa Baulogistik, Kampa Haus GmbH, Hausbau - Finanz, Kampa Kellberbau

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